Nutzungsvereinbarung


Webagentur Scheinig
Inhaber: Heidi Scheinig
Aichwaldseestraße 33
9581 Ledenitzen, Finkenstein am Faaker See
im Folgenden „Heidi Scheinig“

I. Präambel
1.1. Heidi Scheinig betreibt im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Inhaberin der Webagentur Scheinig eine Plattform (im Folgenden „Plattform“), die Urlaubssuchende über Urlaubsmöglichkeiten in den Unterkünften der Partner informiert.

1.2. Der Partner vermietet Zimmer & Appartements an Urlaubssuchende und ist daran interessiert, sein Angebot einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragspartner folgende Leistungen.

II. Leistungsgegenstand
2.1 Die Webagentur Scheinig stellt für jeden Partner bzw. jedes Anwesen eine eigene Seite auf der Plattform zur Verfügung. Auf dieser Seite wird das Objekt des Partners vorgestellt, insbesondere beinhaltet die Seite repräsentative Fotos, Informationen, einen Lageplan sowie etwaige durch Endkunden bereits erfolgte Bewertungen (wenn diese Sichtbarmachung vom Partner gewünscht wird).

2.2 Festgehalten wird, dass Nutzer der Plattform ihre Buchungsanfrage nur direkt an den Partner stellen können.

2.3 Der Partner hat im Dashboard Überblick über seine Seitenaufrufe

2.4 Die Plattform – und damit das Angebot des Partners – wird von der Webagentur Scheinig auf Facebook & Instagram beworben; weiters gibt es einen monatlichen Newsletter.

III. Rechte und Pflichten

3.1 Der Partner pflegt sämtliche relevanten Informationen auf dieser zur Verfügung gestellte Seite der Plattform selbst ein.

3.2 Wenn Buchungsanfragen über die Plattform erfolgen, garantiert der Partner, dass diese längstens binnen 24 Stunden ab Einlagen beantwortet werden.

3.3 Die Webagentur Scheinig wird die vertragsgegenständlichen Leistungen gewissenhaft und fristgerecht erbringen und ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung durch Dritte unterstützen zu lassen.

IV. Entgelt
4.1 Der Partner bezahlt die Webagentur Scheinig für die jeweils in Anspruch genommene Leistung das vereinbarte Entgelt. Dieses versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Spesen, Gebühren und Abgaben werden gesondert verrechnet.

4.2 Die Leistungen werden jeweils für den Mitgliedszeitraum im voraus in Rechnung
gestellt und betragen:

a) bei einer Saison-Abonnement (für 6 Monate): 
– für 1 Haus: EUR 580,00 zzgl. USt 65,00

b) bei einer Jahres-Abonnement (für 12 Monate): *
– für 1 Haus: EUR 1100,00 zzgl. USt.

b) bei einer Zwei-Jahres-Abonnement (für 12 Monate): *
– für 1 Haus: EUR 2000,00  zzgl. USt.

c) Starter-Paket: unterfertigt der Partner diese Vereinbarung bis 31.01.2025 so reduziert sich das in lit.
b) c ) angeführte Entgelt um EUR 80,00.

4.3 Preisänderungen werden bei gestiegenen Sach- und Personalaufwand vorbehalten.

4.4 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das vereinbarte Entgelt wertbeständig zu leisten ist. Das Entgelt wird auf Basis des Verbraucherpreisindex 2020, oder des an dessen Stelle tretenden Indexes, wertgesichert, wobei die für das Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexzahl die Basis bildet. Schwankungen bis 3% bleiben unberücksichtigt. Wird die Schwankungsgrenze erreicht oder überschritten, so ist das Entgelt im vollen Ausmaß anzupassen. Die an dem Monat, ab dem das Entgelt gilt,
verlautbarte Indexzahl bildet ab der Anpassung die Basis für die weitere Wertsicherung.

V. Zahlungsbedingungen | Rechnungslegung
5.1 Die Rechnungslegung für die vereinbarten Leistungen erfolgt durch die Webagentur Scheinig Die Verrechnung für die Leistungen gem. Punkt 4.2 erfolgt jährlich im Voraus; zusätzliche Leistungen werden nach Leistungserbringung und nach Aufwand
verrechnet. Die Rechnungen werden an die vom Partner bekannt gegebene Adresse gerichtet.

5.2 Die Zahlung erfolgt per Onlinezahlung sofort.  

VI. Haftung | Gewährleistung
6.1 Der Partner trägt sämtliche Daten auf der ihm zur Verfügung gestellten Seite selbst ein. Eine Überprüfung dieser Daten auf deren Korrektheit und (rechtliche) Zulässigkeit durch die Webagentur Scheinig erfolgt jedoch nicht und es wird jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ausgeschlossen; darüberhinaus hält der Partner die Webagentur Scheinig, wenn diese daraus in Anspruch genommen wird, auf erste Anforderung zur Gänze schad- und klaglos.

6.2 Eine Haftung sowie die Gewähr für die Erzielung des vom Partner angestrebten Ergebnisses wird von Heidi Scheinig nicht übernommen.

6.3 Werden Fotos vom Partner verwendet, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Fotos für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden können. Sollte Heidi Scheinig von Dritten in Anspruch genommen werden (z. B. Verletzung von Urheberrechten), so hält der Partner die Webagentur Scheinig auf erste Anforderung zur Gänze schad- und klaglos.

6.4 Die Haftung von der Webagentur Scheinig beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz für eigenes Verhalten Die Webagentur Scheinig haftet nicht für Handlungen Dritter und insbesondere nicht für einen bestimmten Erfolg.

6.5 Ist die Plattform aufgrund von z.B. technischen Störungen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf die Behebung der Fehler.

6.6 Die Webagentur Scheinig haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Dateien oder Daten, sofern sie deren – ganze oder teilweise – Vernichtung, Verlust oder Beschädigung nicht schuldhaft herbeigeführt hat.

VII. Beginn und Laufzeit | Kündigung
7.1 Diese Vereinbarung tritt mit Zahlungseingang in Kraft und wird für die Dauer der vereinbarten Mitgliedschaft gem. Punkt 4.2 abgeschlossen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft mittels Einschreiben bis längstens 3 Monate (einlangend) vor deren Ablauf, so verlängert sich die Mitgliedschaft um eine weitere  Periode. Für die jeweils erste Vertragsperiode verzichtet der Partner auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung.

7.2 Davon unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien auf außerordentliche Kündigung, wenn wichtige Gründe vorliegen, die einer der Vertragsparteien die weitere Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses auch nur für die Dauer einer angemessenen Kündigungsfrist unzumutbar machen; solche wichtigen Gründe sind insbesondere:
– die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien;
– die Liquidierung des Unternehmens einer der Vertragsparteien.

7.3 Erfolgt eine Kündigung durch den Partner, so wird die Webagentur Scheinig das Entgelt für die im Voraus verrechneten Leistungen an den Vertragspartner aliquot abrechnen und retournieren.

VIII. Kosten
Jede Vertragspartei trägt die (Rechts-)Beratungskosten im Zusammenhang mit der Prüfung dieser Vereinbarung selbst.

IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung festlegen, die den ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmungen
wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

X. Rechtsnachfolge
Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der jeweiligen Vertragsparteien über.

XI. Anwendbares Recht | Gerichtsstand
11.1 Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen dem österreichischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

11.2 Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Villach örtlich zuständig.

XII. Sonstiges
Verbindlich ist nur, was schriftlich vereinbart ist *; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.

*Preisänderungen bei Sach- und Personalaufwand vorbehalten . Entgelt ist wertgesichert gemäß VPI 2020.